Befüllung von Schwimmbädern, Teichen und sonstigen Behältern
Die Befüllung des Swimmingpools soll grundsätzlich ausschließlich mit Frischwasser über den Hausanschluss erfolgen. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt dann im Rahmen der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung.
Es wird darum gebeten, die Poolbefüllung mindestens zwei bis drei Tage zuvor bei der Wasserversorgung der Gemeinde Chamerau über Tel. 0151 72838664 anzuzeigen. Alternativ können Sie auch während der Geschäftszeiten (Mo.-Do. 7 Uhr bis 16 Uhr und Fr. 7 Uhr bis 12 Uhr) der Gemeinde Chamerau per Mail an bauhof@chamerau.de über die Befüllung des Gartenpools Bescheid geben.
Eine nicht genehmigte Wasserentnahme aus dem Hydranten ist verboten!
Ohne ausdrückliche Genehmigung stellt diese Wasserdiebstahl, sowie einen Eingriff in das Versorgungsnetz dar und kann zur Anzeige gebracht werden.
Eine Befüllung durch die gemeindlichen Feuerwehren kann nicht erfolgen.
Wir bitten Sie daher, von Anfragen bei den Feuerwehren abzusehen.
Entleerung:
> Die Entleerung des Pools muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen, da es sich dabei um Schmutzwasser handelt. Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist nicht erlaubt, da das Wasser meist mit Chemikalien (z.B. Chlor etc.) aufbereitet, oder durch die Nutzung verschmutzt wurde.
> Die Berechnung der Abwassergebühren erfolgt daher auch mit der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.