Der Freizeitdruck ist schuld
„Der gewerbliche Kanuverleih auf dem Regen im Bereich des Landkreises Cham ist ab dem 1. Oktober nur noch mit entsprechender Schifffahrtsgenehmigung möglich. Zur Dauer des Genehmigungsverfahrens kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Dies hängt beispielsweise auch von der Vollständigkeit der einzureichenden Antragsunterlagen ab. Mit Stand heute wurde noch keine Genehmigung erteilt“, heißt es aus dem Landratsamt dazu.
Private paddeln einfach los
Eine rein private Nutzung des Regens ist davon unberührt. Sie unterliegt nach wie vor keiner Genehmigung. Allerdings plant das Landratsamt für alle Nutzer des Regens eine Verordnung zu erlassen, die das Verhalten wie etwa den Alkoholkonsum während einer Bootstour beim Kanubetrieb regelt. „Es ist Ziel, sowohl die Genehmigungsverfahren, als auch die Verordnung bis zum Start der Saison 2021 abzuschließen und zu erlassen.“
Streit mit Fischern
Vorausgegangen waren dem Erlass eine lange Reihe von Streitereien zwischen Fischern und Kanufahrern beziehungsweise Bootsverleihern. Vor allen Dingen im Nachbarlandkreis Regen ist der Streit eskaliert. Der gewerbliche Betrieb auf dem Schwarzen Regen ist komplett eingestellt worden, nachdem die Fischereivereine erfolgreich gegen die vom dortigen Landratsamt erteilte Schifffahrtsgenehmigung geklagt hatten. Aus Sicht der Fischer hatte der Bootsbetrieb auf dem Regen so sehr zugenommen, dass die Flora und Fauna drunter litten, vor allem Fische und Vögel.
Der Freizeitdruck steigt
In der Folge waren die Kanubetriebe vom Schwarzen Regen auf den Landkreis Cham ausgewichen, um weiter Bootstouren anbieten zu können. Mit allen negativen Folgen. Nun litt der Abschnitt zwischen dem Höllensteinsee und Cham unter dem extrem gestiegenen Freizeitdruck. Stefan Baumgartner, Bürgermeister von Chamerau, sprach von „unhaltbaren Zuständen“.
Alle Versuche der Kanubetreiber, mit freiwilligen Maßnahmen gegenzusteuern, konnten indes nicht verhindert, dass der „geduldete Kanubetrieb“ nun Geschichte ist. Künftig setzt kein gewerblicher Betreiber mehr seine Boote ohne Schifffahrtsgenehmigung ins Wasser.