Für Nutzung im Brandfall
Am Mittwoch traf sich der Gemeinderat Chamerau nach der Sommerpause zu einer Sitzung. Neben der Jahresrechnung 2022 war der Bebauungsplan „Roßbach“ ein Thema.
Im ersten Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil ging es um eben diesen Bebauungsplan. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung, die von Ende Juli bis Ende August durchgeführt wurde, sind keine Einwände vorgebracht worden. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Abwägung der Einwände der Träger öffentlicher Belange zu und beschloss den Bebauungsplan „Roßbach“. Die öffentlichen Grünstreifen entlang der Straße bleiben erhalten, die Durchgrünung zwischen den privaten Parzellen und die Randeingrünung werden von den Grundstückseigentümern durchgeführt.
Schuldenstand reduziert
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde bekanntgegeben. Der Prüfungsbericht wurde dem Gremium vom Vorsitzendenden des Rechnungsprüfungsausschusses Erich Mühlbauer zur Kenntnis gegeben. Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, nachträglich genehmigt. Die Gemeinde machte keine neuen Schulden und konnte den Schuldenstand sogar reduzieren. Der Gemeinderat entlastete den Bürgermeister Stefan Baumgartner für das Haushaltsjahr 2022.ZweckvereinbarungEin weiterer Punkt war die Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Chamerau und Runding bezüglich der Wasserversorgung der Anwesen Steinmühle 1 und Steinmühle 2 in Runding. Der Eigentümer der Anwesen trat an die Gemeinde Chamerau mit der Bitte heran, seine Anwesen mit Trinkwasser an die Wasserversorgungsanlage Chamerau anschließen zu dürfen.
Der Gemeinderat Chamerau stimmte diesem Anschluss in seiner Sitzung vom 21. Februar zu. Da für die Versorgung der genannten Anwesen mit Trinkwasser die Gemeinde als Gebietskörperschaft zuständig ist, muss eine Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Chamerau und Runding geschlossen werden – dieser wurde zugestimmt.
Die ordnungsgemäße Ausführung wird durch den Wasserwart der Gemeinde Chamerau überwacht. Die gesamte Anlage (Anschlussschacht und Leitung zu den Anwesen), bleibt im Eigentum des Eigentümers. Der Wasserzähler im frostsicheren Anschlussschacht bleibt im Eigentum der Gemeinde Chamerau. Die Versorgungsanlage muss dauerhaft vom Eigentümer nach den geltenden Regeln der Technik instand gehalten werden.
Baumaßnahmen im Straßenbereich sind vor Durchführung beim Straßenbauamt in Regensburg und der Gemeinde Chamerau anzuzeigen. Nach Fertigstellung muss eine Abnahme der Arbeiten erfolgen. Mit dem Freistaat Bayern (Straßenbauamt Regensburg) ist ein Gestattungsvertrag zur Nutzung der Grundstücksfläche abzuschließen. Die Gemeinde Chamerau darf die Berechnungsgrundlagen zur Erhebung des Herstellungsbeitrages für die genannten Anwesen ermitteln.
Straße freigegeben
Bürgermeister Stefan Baumgartner gab bekannt, dass der Löschwasserbehälter im Gewerbegebiet „In der Grube“ fertiggestellt und freigegeben ist. Im Brandfall kann dieser nun jederzeit genutzt werden.
Auch die Gemeindeverbindungsstraße Langwitz/Roßbach ist fertiggestellt und für den Verkehr frei gegeben worden. Er bedankte sich nochmals bei der Jugendbeauftragten Regina Breu für die Erstellung des Ferienfreizeitprogramms.