Kinderlachen kehrt zurück
Chamerau. Eltern von kleinen Kindern hat die Corona-Pandemie vor gewaltige Herausforderungen gestellt, besonders wenn die Kleinen normalerweise tagsüber außer Haus betreut werden. Ab Montag wurde dies nun wieder ein kleines Stück leichter gemacht – wenn auch noch nicht für alle.
Kinder in Notbetreuung
Während des Corona-Betretungsverbotes bot der Kindergarten eine Notbetreuung für Kinder an, sofern bestimmte Kriterien erfüllt wurden. Darunter fielen zum Beispiel Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden – auch wenn sich die Eltern in Ausbildung oder Studium befanden. Auch Kinder, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich arbeitet, qualifizierten sich dafür.
Zudem durften Kinder in die Notbetreuung, bei denen die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls durch das Jugendamt angeordnet wurde oder deren Familien
Hilfen zur Erziehung erhalten, ebenso Kinder mit Behinderung oder solche, denen Behinderung droht.
Doch selbst, wenn eines dieser Kriterien zutrifft, mussten weitere Bedingungen erfüllt sein, etwa, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende Person betreut werden kann. Selbstredend musste das Kind gesund und ohne jegliche Krankheitssymptome sein, des Weiteren durfte es in keinem Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder Quarantänemaßnahmen unterliegen.
Seit 11. Mai galt die „klassische“ Kindertagespflegestelle, in der maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig durch eine feste Tagespflegeperson betreut wurde.
Entlastung für Eltern
Seit Montag durften nun die Vorschulkinder zurück in die Kindergärten. Auch Geschwisterkinder von Vorschulkindern durften wieder den Kindergarten besuchen. Großtagespflege-Einrichtungen mit bis zu zehn Kindern sowie Waldkindergärten und Hofkindergärten starteten ebenfalls am Montag. Um besser planen zu können, hatte die Gemeinde Chamerau die Eltern der Vorschulkinder aufgefordert, der Einrichtung Bescheid zu geben, ab wann ihr Kind den Kindergarten wieder besuchen wird.
In der Betreuungseinrichtung muss ab 15. Juni in höchstem Maße auf Hygiene und die Abstandsgebote geachtet werden. Je mehr Kinder in der Einrichtung betreut werden, desto schwieriger wird auch die Umsetzung dieser Hygienestandards. Weiterhin soll es möglichst kleine Gruppen mit festen Betreuerinnen geben. Nach den Pfingstferien, am 15. Juni, sollen dann die Kinder zurück in die Kindergärten dürfen, die nächstes Jahr schulpflichtig werden, außerdem die jüngeren Kinder, die vor dem Übergang in den Kindergarten stehen. Für diese heißt es dann „zurück in die Krippe“.
Wann die restlichen Kinder wieder in die Einrichtungen dürfen, ist aber noch offen. Viel Ungewissheit für Eltern und Nachwuchs also.
Rückkehr zur Normalität
„Wir sind froh“, so das Kindergartenpersonal, „dass wir zur Normalität zurückkehren. Es wird wieder gelacht, das gehört zum Kindergarten dazu.“ Es sei wieder laut, ein leiser Kindergarten, wie in den letzten acht Wochen, das sei nicht normal.
Und dennoch sorgt sich das Kindergartenpersonal: „Wir hoffen alle, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht und wir eine zweite Corona- Welle bekommen.“
Unsicherheit herrscht auch, was das neue Kindergartenjahr betrifft, das im September beginnt. Wie kleinere Gruppen bei Vollauslastung umgesetzt werden können, ist keinem klar. Abstandsregeln seien spätestens dann nicht mehr einzuhalten. Und ein Schichtbetrieb wie an den Schulen ist auch nicht vorstellbar.