Mikrozensus 2024 in Bayern

02. Februar 2024: Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt
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In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der
Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten
werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle
Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das
Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten
Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember
wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und
Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu
Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach
dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.


Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet
„Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung
von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent
der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur
wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das
Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen
zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie
zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen
Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in
Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem
Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des
Mikrozensus.


In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei
bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw.
Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren
Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die
Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen.
Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.

Pressemitteilung
www.statistik.bayern.de - Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienstleister
für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt. Zu seinen Hauptaufgaben gehören
vor allem die Erhebung und Aufbereitung von über 350 gesetzlich angeordneten Statistiken.

Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den
überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem
werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu
viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe
Ergebnisqualität erreicht werden.


Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert
Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik
schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie
über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen
eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und
werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik
werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen
zusammengefasst.