Mit Halteverbotsschildern Straße und Gehweg freihalten
Chamerau. Mit Absoluten Halteverbotsschildern will ab sofort die Gemeinde dafür sorgen, dass der Kindergartenweg problemlos von Rettungsfahrzeugen und etwas breiteren Fahrzeugen befahren werden kann. Nicht zuletzt wird mit der Einschränkung der Autofahrer die Sicherheit der Fußgänger und vor allem der Gehweg für Schul- und Kindergartenkinder erhöht. Um möglichst „alles unter einen Hut zu bekommen“ so Bürgermeister Stefan Baumgartner bei der letzten Gemeinderatssitzung, habe es vor einigen Wochen eine Begehung mit der Polizei gegeben. Diese habe einen Vorschlag erarbeitet, der dem Gemeinderat vorgestellt wurde und auch so genehmigt wurde. Im Kindergartenweg gäbe es keine Alternative zu einem vollständigem Halteverbot auf der Straße so das Fazit.
Autofahrer sollten ihre Parkgewohnheiten auf die Änderung einstellen
Ab dem 6. Oktober gilt nun auf der Friedhofsseite im Kindergartenweg nach den Kirchenparkplätzen am Eingang zur Pfarrkirche bis zum Ende der Friedhofsmauer ein striktes Halteverbot und zwar auf der ganzen Länge. Auf der gegenüberliegenden Seite des Kindergartenweges vom Kircheneingang bis zum Fußgängerweg zur Schule/Bürgerhaus ist ebenfalls absolutes Halteverbot angesagt. Fahrzeughalter, die ihre Autos auf dem Gehweg parkten, waren bisher ein großes Ärgernis. So konnte die Straße „bei illegaler Beparkung“ nicht mehr von breiteren Fahrzeugen oder landwirtschaftlichen Gefährten benutzt werden. Oft beherrschen Autos auch den Gehwegbereich so stark, dass der Fußgänger gezwungen war auf die Fahrbahn auszuweichen. Nun hat man im wahrsten Sinne des Wortes in den letzten Tagen ein Zeichen dafür gesetzt, damit das wilde Parken entlang des Kindergartenweges ein Ende nimmt. In diesem Bereich haben Beschäftigte des gemeindlichen Bauhofes entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Sie wurden teilweise an den bestehende Verkehrszeichen oder an den Laternen befestigt.
Seitens der Gemeinde wird darauf hingewiesen, die neue Regelung zu beachten, parken oder halten um Geschäfte zu erledigen oder für Friedhofsbesuche ist nun nicht mehr möglich. Für diese Zwecke sollen die öffentliche Parkplätze unterhalb des Friedhofes genützt werden.
Wer hier hält oder parkt, zahlt!
Was bedeutet das Verkehrszeichen „Absolutes Halteverbot“? Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich falsch parke oder halte?
Das Verkehrszeichen „Absolutes Halteverbot“ ist rund, hat einen roten Rand und zeigt ein rotes X auf einem blauen Hintergrund. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer in einem mit diesem Verkehrsschild gekennzeichneten Bereich weder halten noch parken. Um einen bestimmten Bereich mit einem absoluten Halteverbot auszuweisen, kann ein Halteverbotsschild zusätzlich mit einem Pfeil gekennzeichnet sein. Wenn der Pfeil nach links zeigt, heißt es: Beginn des Halteverbots. Folgt dann auf der Fahrbahn ein Halteverbotsschild mit einem Pfeil, der nach rechts zeigt, so bedeutet es, dass das Halteverbot an dieser Stelle zu Ende ist.
Wer in nicht erlaubten Zonen mit seinem Auto hält und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot gibt es dafür aber nicht. Parken oder Halten an engen Straßenstellen oder auf Fußgängerwegen kosten 15 Euro Bußgeld.