„Wir müssen zukunftsorientiert handeln“
Chamerau. Zu einer weiteren Sitzung traf sich am Mittwoch der Chamerauer Gemeinderat im Sitzungssaal des Bürgerhauses, wozu Bürgermeister Stefan Baumgartner auch einige Zuhörer begrüßen konnte. Keine Einwände gab es zum Protokoll der Septembersitzung. Behandelt wurden zwei Baugesuche auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides: Zum einen ging es um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Gemarkung Bärndorf. Wie der Bürgermeister informierte, wurde mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 das Vorhaben durch Vorbescheid genehmigt. Nachdem die Baumaßnahme aber bisher nicht begonnen wurde, wurde eine erneute Verlängerung des Vorbescheides um weitere zwei Jahre beantragt. Der Gemeinderat hatte keine Einwände.
„Die Antragstellerin hat aber für eine geordnete Abwasserbeseitigung und für eine gesicherte Trinkwasserversorgung auf eigene Kosten zu sorgen, denn die Gemein[1]de Chamerau betreibt im Bereich Bärndorf weder eine öffentliche Abwasserentsorgung noch eine öffentliche Trinkwasserversorgung“, merkte der Bürgermeister an. Im nächsten Punkt ging es eben[1]falls um eine Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Chamerau. Der Gemeinderat stimmte der erneuten Verlängerung des Vorbescheides vom 2. Dezember 2005 ohne Einwände zu. „Ein schwieriges Thema“ Ein wichtiger Punkt, nämlich die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze, folgte und die Beratung und die Beschlussfassung über die Hebesätze zur Grundsteuer. „Es ist ein schwieriges Thema, denn wir müssen zukunftsorientiert handeln, es wird für die Bürger teurer“, bedauerte Bürgermeister Baumgartner. „Alles wird teurer. Wir müssen an der Steuerschraube drehen und sparen. Wenn wir nicht aufpassen, können wir im nächsten Jahr keinen Haushalt mehr aufstellen.“ Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Ab 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer nach dem neuen Gesetz erhoben werden. Von Seiten der Verwaltung wurden unter Berücksichtigung der Inflationsrate und dem Verbraucherpreisindex ab Januar 2025 folgende Hebesätze der Grundsteuer ermittelt: Grundsteuer A 240 v. H. und Grundsteuer B 240 v. H.
Durch Abstimmung des Gemeinderates ergab sich folgendes Ergebnis: Für die Grundsteuer 230 v. H. stimmten acht der Ratsmitglieder, für 240 v. H. drei. Nun stand die Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes an ab dem Haushaltsjahr 2025: Der der[1]zeitige Hebesatz für die Gewerbesteuer lag bei 320 v. H. und ist seit 1. Januar 2007 unverändert. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Bayern lag 2021 bei 377 v. H. Vonseiten der Verwaltung wurde ein Gewerbesteuerhebesatz von 360 v. H. ab dem 1. Januar 2025 vor[1]geschlagen. Nach eingehender Beratung einigte das Gremium einstimmig auf 350 v. H. Große Bürgerversammlung Wie Bürgermeister Baumgartner informierte, mache ihm derzeit das Flüchtlingsproblem Sorgen. Es machen sich vor allem Menschen aus der Ukraine verstärkt auf den Weg und den Marsch nach Deutschland und Anzeichen dafür gebe es auch im Landkreis Cham. Ob auch die Gemeinde Chamerau Flüchtlinge zugewiesen bekommt, wisse er derzeit noch nicht. Baumgartner gab bekannt, dass am Freitag, 11. November, um 19 Uhr in Lederdorn eine Versammlung stattfindet, bei der die Lederdorner über die Straße, das Wasser und den Kanal informiert werden. Er habe vom Ingenieur-Büro noch nicht alle Zahlen. Mitgeteilt hat er außerdem, dass zwischen Weihnachten und Neujahr eine große Bürgerversammlung im Saal des Bürgerhauses sein wird. „Wir haben viel geschafft in diesem Jahr“, freute er sich. Bedankt hat er sich bei allen, die bei der Seniorenfeier mitgeholfen hatten, besonders bei Max Altmann und bei Martha Weindl, sowie bei der Pfarrei. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.