Wohnungsmarkt in der Gemeinde Chamerau
Aktuelle Wohnungen:
Derzeit wurden uns keine freien Wohnungen in Chamerau gemeldet.
Hier eine Information für Senioren:
Senioren möchten möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause leben. Dazu sollten die Wohnräume weitgehend barrierefrei sein.
Die Seniorenkontaktstelle beim Landratsamt Cham bietet den Landkreisbürgerinnen und -bürgern seit 2017 Wohnberatung an. Ratsuchenden wird aufgezeigt, wie sie ihre Wohnung barrierefrei bzw. barrierearm gestalten können. Ein barrierefreies Wohnumfeld ist nicht nur für Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen von Vorteil, sondern kommt uns allen zugute.
Um eine Wohnungsanpassungsmaßnahme zu finanzieren, gibt es eine Reihe von Kostenträgern und Förderprogrammen.
Pflegekassen (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
Voraussetzung ist,
· dass ein Pflegegrad vorliegt,
· dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder
· eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.
Es können Maßnahmen zur Wohnungsanpassung (z. B. Badumbau, Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen) mit bis zu 4000 Euro gefördert werden.
Wenn mehrere Anspruchsberechtigte (Pflegebedürftige) in einem Haushalt zusammenwohnen, können die Maßnahmen mit bis zu 16.000 Euro gefördert werden.
Der Freistaat Bayern fördert mit dem leistungsfreien Baudarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) von höchstens
10.000 Euro je Wohneinheit bauliche Maßnahmen, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf Ihre Behinderung erleichtern (z. B. behindertengerechter Zugang, Bad, Treppenlift usw.)
Um diese Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
· Einhaltung der Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG
Die Einkommensgrenze wird mit dem Bruttoeinkommen ermittelt:
- für einen Einpersonenhaushalt 22.600 Euro
- für einen Zweipersonenhaushalt 34.500 Euro
- zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 8.500 Euro
· Begünstigte Person ist der behinderte Mensch, für den die Maßnahme durchgeführt werden soll.
Begünstigte Person ist, wer einen Schwerbehindertenausweis von mindestens GdB 50 hat oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, dass der Umbau aufgrund der Schwerbehinderung notwendig ist.
· Der Antragsteller muss der Eigentümer der Wohneinheit sein.
Bedingungen:
Ein durch Restanspruch gewährter Zuschuss (z. B. Finanzierungsbeitrag der Kranken- und Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades in Höhe von 4.000 Euro) geht dem leistungsfreien Baudarlehen der BayernLabo vor.
Vor Antragstellung sind mindestens zwei Kostenvoranschläge (z. B. von Bau- oder Sanitärfirmen) einzuholen. Diese sollten bereits beim erforderlichen persönlichen Informationsgespräch bei der Bewilligungsstelle vorgelegt werden. Vor Ort wird die Wohneinheit durch einen Baukontrolleur des Landratsamtes angeschaut.
Die begünstigte Person muss noch mindestens 5 Jahre nach Fertigstellung der Umbaumaßnahme in der angepassten Wohnung verbleiben (Bindungsfrist).
Die Fördermittel für Eigenwohnraum sind beim Landratsamt Cham (Frau Bettina Gruber, Telefon 09971/78-586) zu beantragen. Frau Gruber kann Ihnen nähere Auskünfte erteilen.
Wichtig bei einer Antragstellung ist, dass vor Bewilligung der Fördermittel mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden darf.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine weitere Fördermöglichkeit. Sie fördert den altersgerechten Umbau von Miet- und Eigentumswohnungen mit dem
Programm 159 „Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden“ (Kreditvariante) oder alternativ
Programm 455 „Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden“ (Zuschussvariante)
Auskünfte erhalten Sie über das Infocenter der KfW Telefonnummer: 0800-5399002 (kostenfrei). Auch hier gilt der Grundsatz, dass Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW stellen müssen.
Die jeweilige Berufsgenossenschaft kann bei einem Arbeits- oder Wegeunfall Kostenträger zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung sein.
Bei Umbaumaßnahmen können bis zu 100 % der Kosten durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden,
bei Neubau ein zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe gewährt werden.
Auch Stiftungen können je nach Stiftungszweck bei der barrierefreien Umgestaltung der Wohnung bei der Finanzierung helfen.
Infos unter www.stiftungsindex.de oder
https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/finanzielle-hilfe/einzelhilfe/
Es besteht auch die Möglichkeit verschiedene Förderungen zu kombinieren.
Bei Fragen zum Thema Wohnungsanpassung erteilen die Mitarbeiterinnen in der Seniorenkontaktstelle des Landratsamtes Cham, Frau Marion Zaspel und Frau Martina Pfeilschifter unter den Telefonnummern 09971 78-291 und 78-292 Auskunft.
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