Steuern & Gebühren

Verbrauchsgebühren

gültig seit 01.10.2022
Abrechnungszeitraum: Oktober bis September

  • Grundgebühr für Wasserzähler ab 58,85 EUR/Jahr (zzgl. 7% MWSt)
  • Wasserverbrauchsgebühr 1,85 EUR/m³ (zzgl. 7% MWSt)
  • Kanalgrundgebühr ab 34,96 EUR/Jahr
  • Kanalgebühr 2,57 EUR/m³


Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt bekanntzugeben:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14° dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)

Das von der Gemeinde Chamerau gelieferte Wasser fällt mit 5,0° dH in die Klassifizierung weich.

Beachten Sie bitte die Angaben der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller bezüglich der Zugabemengen!

Bitte teilen Sie uns bei Übergaben und Verkäufen den neuen Eigentümer und den Stand des Wasserzählers mit. Wir werden Ihnen umgehend einen Abrechnungsbescheid über die bis zum Eigentümerwechsel angefallenen Verbrauchsgebühren zusenden.

Weitere Informationen zur Wasserversorgung (z.B. Untersuchungsergebnisse) finden Sie hier...

Herstellungsbeiträge

  • Wasserversorgungsanlage (gültig seit 01.10.2022)
  • 1,39 EUR/m² Grundstücksfläche (zzgl. 7% MWSt)
  • 4,52 EUR/m² Geschoßfläche (zzgl. 7% MWSt)
  • Entwässerungsanlage (gültig seit 01.10.2022)
  • 1,10 EUR/m² Grundstücksfläche
  • 10,46 EUR/m² Geschoßfläche

Grund- und Gewerbesteuer

  • Grundsteuer A - Hebesatz 230% (ab 01.01.2025)
  • Grundsteuer B - Hebesatz 230% (ab 01.01.2025)
  • Gewerbesteuer - Hebesatz 350% (ab 01.01.2025)

Mehr zur Grundsteuerreform finden Sie hier

Hundesteuer

gültig seit 01.01.2006

  • 1. Hund: 25,00 € 
  • 2. Hund: 35,00 €
  • jeder weitere Hund: 45,00 €

Hundehaltungsverordnung (Leinenpflicht)