Das Wappen der Gemeinde Chamerau
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat am 11. Juni 1969 gemäß Artikel 4 Abs. 1 Satz 2 GO, entsprechend dem Beschluß und Antrag des Gemeinderates vom 2. Mai 1969, der Gemeinde Chamerau die Zustimmung zur Annahme eines Wappens nach dem Entwurf von Max Reinhart (Passau) erteilt.
Die Wappenbeschreibung lautet:
"In Silber unter einem waagrecht liegenden blauen Schwert schwebend
ein golden bewehrter roter Eberrumpf"
Der Inhalt des Hoheitszeichens wird wie folgt begründet:
Chamerau ist der Stammsitz der aus der Dienstmannschaft der Markgrafen von Cham stammenden Kamerauer, die noch im 15. Jahrhundert in der Gemeinde begütert waren. Ihre Wappenfigur, ein Eberrumpf, stellt im Gemeindewappen den Hinweis auf die Ortsgeschichte dar. Als unterscheidendes Beizeichen wurde dazu das Schwert genommen, welches als Attribut des Apostel Paulus an die alte Peter- und Paulskirche in Chamerau erinnert.
Weiterer geschichtlicher Hintergrund:
Das Wappen der Gemeinde Chamerau geht in seinen Ursprüngen auf das Wappen des Rittergeschlechts derer von Chamerau zurück. Es zeigt einen roten Eber auf silbernen Grund mit darüber liegendem blauen Schwert.
Ihre Burg stand einst auf einem Felsrücken dem sogenannten "Schlossbuckel." Sie soll im Frühmittelalter eine der schönsten Burgen des Bayrischen Waldes gewesen sein. Heute finden wir davon nur noch spärliche Reste.
Die erste urkundliche Erwähnung der Ritter von "Kammeraw" finden wir in einem Turnierbuch in Aachen unter folgender Eintragung: "Jetzt kommen die von Kammeraw mit der wilden roten Saw."
Zu Anfang des 14. Jahrhunderts war die Blütezeit der Chamerauer Ritter. Sie hatten hohe Regierungsämter inne und wurden in Urkunden mit dem Ehrentitel "Landherren des Bayerischen Waldes" bezeichnet.
Um 1550 ging das Geschlecht der Chamerauer seiner Verarmung entgegen und starb in der männlichen Linie aus.
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